Nun haben sich die Erfolgsaussuchten für diese Familien verbessert. In letzter Zeit fällte das Bundessozialgericht in Kassel gleich mehrere Entscheidungen zugunsten von Familien. Die Argumentation des Gerichts, Besonderheiten der Diabetesbehandlung wie etwa Angst vor Spritzen und zusätzlichen Erkrankungen seien Aspekte, die beim Berechnen des Pflegegrades zu berücksichtigen sind. So erhielt die Familie eines Jungen aus Schleswig-Holstein vom Gericht rückwirkend ab 2019 die Zahlungen nach Pflegegrad 2 zugesprochen. Die Richter erkannten an, dass beispielsweise mangelnde Einsichtsfähigkeit der Kinder einen erhöhten Pflegebedarf auslösen kann.
Gerichte stärken Rechte von Eltern
Aktuelles 24.09.2025
Eltern von Minderjährigen mit Typ-1-Diabetes streiten oft mit der Pflegeversicherung um Leistungen